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Zustellung der Benachrichtigungen an die Zahlungspflichtigen zu veranlassen.
Sie haben ferner für pünktliche Abgewähr der Beiträge seitens der Gemeinde-
rechnungsführer Sorge zu tragen und die Beitreibung der etwa verbleibenden
Rückstände nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über die Beitreibung
öffentlicher Abgaben zu übernehmen, auch nach bewirkter vollständiger Abliefe-
rung den Empfang von 2½⅛ Prozent Zustellungs= und Hebegebühren von dem
Gemeinderechnungsführer durch eigenhändige Namensunterschrift in der Liste
bescheinigen zu lassen.
§ 28.
Die Beiträge sind nach spätestens 2 Monaten, von dem Empfang der
Listen an gerechnet, vollständig unter Aufrechnung der Hebegebühr und der
Portoauslagen an die Handelskammer abzuliefern. Der Schlußlieferung müssen
die Listen, welche der Handelskammer als Einnahme-Belege dienen, beigefügt
werden.
Einsprüche gegen die Heranziehung zu den Handelskammerbeiträgen sind
innerhalb zweier Wochen nach der Zahlungsaufforderung bei der Handelskammer
anzubringen, die darüber beschließt. Gegen den Beschluß kann innerhalb zweier
Wochen nach der Zustellung Beschwerde beim Staatsministerium, Departement
des Innern, erhoben werden, welches endgültig entscheidet.
Die Einwendung einer Berufung hat (in bezug auf die Zahlung der aus-
geschriebenen Handelskammerbeiträge) keine aufschiebende Wirkung. Etwa zuviel
gezahlte Beiträge werden nach Beendigung des Berufungsverfahrens zurückerstattet,
zuwenig gezahlte nacherhoben.
8 29.
Stellt sich bei einzelnen in die Listen Eingetragenen heraus, daß die
Beitragspflicht, sei es durch Tod, Wegzug oder aus anderen Gründen erloschen
ist, oder ergibt sich im Laufe des Beitreibungsverfahrens die Unbeibringlichkeit
einzelner Beträge, so sind Abfallscheine darüber auszufertigen und die Beträge
derselben bei der Ablieferung an die Handelskammer in Zurechnung zu bringen.
830.
Zu Anfang jeden Jahres wählt die Handelskammer aus ihrer Mitte
einen Vorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter desselben.
Im Falle des Ausscheidens des Vorsitzenden oder seiner Stellvertreter
vor der gesetzlichen Zeit erfolgt eine Neuwahl für den Rest dieser Zeit.