Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Er hat die Befugnis, gegen die Beamten wegen begangener Ordnungswidrigkeiten oder Pflicht- 
verletzungen Geldstrafen bis zu dreißig Mark zu verfügen. Hiergegen steht dem betreffenden 
Beamten die Berufung an den Verwaltungsausschuß zu, welcher endgültig entscheidet. 
VI. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses sind für pflichtgemäße Besorgung der 
ihnen obliegenden Geschäfte, insbesondere für genaue Befolgung der Satzungsvorschriften ver- 
antwortlich. 
§ 18. Bekanntmachungen seitens der Sparkasse erfolgen, soweit nicht ein anderes aus- Heknn 
drücklich bestimmt ist, in der Jenaischen Zeitung und nach Befinden in einer zweiten der in chne er 
Jena erscheinenden Zeitungen. 
8 19. Das Rechnungs= und Kassewesen wird durch einen Buchhalter, einen Kassierer Suchführung, 
und einen Gegenbuchführer besorgt; ferner ist einem Assistenten die Besorgung des Aktenwesens Rechnungs- 
und der mit dem Hypothekenwesen zusammenhängenden Arbeiten übertragen, er ist außerdem wesen. 
mit Beihilfe in der Buchführung betraut. Auch ist das erforderliche Dienerpersonal anzunehmen. 
Die Beamten werden von dem Verwaltungsausschusse gewählt, und es sind mit ihnen 
kündbare Dienstverträge abzuschließen. Zu einer Anstellung auf Lebenszeit ist die Genehmigung 
der Vereinsversammlung erforderlich. 
Die Dienstobliegenheiten der Beamten, sowie des Dieners sind durch besondere Verträge 
und Unterweisungen festgestellt. 
Bei Beurlaubungen und Verhinderungen wird 
der Buchhalter durch den Gegenbuchführer, 
der Kassierer, sowie der Gegenbuchführer durch den Assistenten, 
und der Assistent durch den Gegenbuchführer 
vertreten. 
Dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses bleibt es überlassen, im einzelnen Fall 
anderweite Bestimmungen über die Vertretung der Beamten zu treffen. Die Befugnisse des 
Vertreters erstrecken sich auch auf die im § 17 Abschnitt II Abs. 3 und 4 vorgesehene Mitunter- 
zeichnung von Urkunden. 
Auf Antrag des Verwaltungsausschusses kann mit Genehmigung der Vereinsversammlung 
den Beamten vertragsmäßig Pensionsberechtigung für sich, und falls sie mit Hinterlassung 
einer Witwe sterben, für diese, desgleichen für ihre ehelichen Kinder, eingeräumt werden, nach 
Maßgabe des aufgestellten Pensionsstatuts. 
8 20. Die Beamten werden auf die ihnen erteilten Unterweisungen gerichtlich verpflichtet. E 
Der Kassierer hat eine vom Verwaltungsausschuß zu bestimmende Sicherheit zu leisten. Nach beitglessung 
Ermessen des Verwaltungsausschusses kann auch von anderen Beamten eine Sicherheit erfordert der Beamten. 
werden. 
§ 21. Alljährlich findet eine Revision der Sparkasse statt. Zu diesem Zwecke werden Revisionen. 
in der Hauptversammlung zwei Revisoren und ein Stellvertreter je auf zwei Jahre gewählt; 
60“
	        
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