Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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sie brauchen nicht Mitglieder des Vereins zu sein. Die Revisoren haben nach ihrem Ermessen 
die Zeit zu bestimmen, in welcher die Revision stattfinden soll. 
Dieselben haben das Recht, von sämtlichen Büchern, Urkunden und Akten der Sparkasse, 
ingleichen von den Beständen an Geld und Geldeswert Kenntnis zu nehmen. 
Diese neugefaßte Satzung hat vom 1. Januar 1907 ab Gültigkeit. 
Jena, am 10. September 1906. 
Der Nerwaltungsausschuß der Sparkasse. 
  
[111] II. Diphtherie-Serum mit den Kontrolluummern 149, 151, 155 und 
158 aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt ist wegen Abschwächung zur 
Einziehung bestimmt worden. 
Weimar, den 24. Oktober 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Frhr. von Boineburg i. V. 
  
Weimar. — Hofs#--Buchdruckerei.
	        
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