375
Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 36. Weimar. 17. November 1906
Inhalt: Ministerialverordnung, betr. das Viehseuchentbereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-
Ungarn, Seite 375. — Ministerialbekanntmachung, betr. das Ergebnis der Wahlen zur neunten ordentlichen
Landessynode, Seite 378. — Ministerialbekanntmachung, betr. Nachweisung der für den Bereich der Königlich
Bayerischen, der Königlich Sächsischen und der Königlich Württembergischen Militärverwaltung bei Pfändung
des Diensteinkommens von Offizieren usw. zur Vertretung des Militärfiskus als Drittschuldners berufenen
Behörden und Personen, Seite 381. — Ministerialbekanntmachung, betr. Genehmigung der Kommerzienrat
Adolph Seelemann-Stiftung in Neustadt a. Orla, Seite 381. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Be-
auftragung der Großherzoglichen Steuerämter in Apolda, Eisenach, Jena, Ilmenau und Weimar mit dem
Vertrieb von Zigarettensteuerzeichen, Seite 381. — Inhaltsverzeichnis ans dem Zentralblatt für das Deutsche
Reich, Seite 382.
Ministerialverordnung,
betreffend das Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche
und Osterreich-Ungarn.
[(115] Auf Grund der mit dem 1. März 1906 in Kraft getretenen neuen
Handelsverträge und des Viehseuchenübereinkommens zwischen dem Deutschen
Reiche und Osterreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905 (Reichs-Gesetzblatt 1906
S. 287) und des Schlußprotokolls dazu vom gleichen Tage (Reichs-Gesetz-
blatt 1906 S. 309) wird folgendes verordnet:
I. Im Allgemeinen.
Alle aus Osterreich= Ungarn ankommenden, dem Viehseuchenübereinkommen
unterliegenden Viehtransporte, einschließlich des Geflügels, sind bei ihrer An-
kunft am Bestimmungsorte durch den Bezirkstierarzt zu untersuchen.
II. Zu Artikel 2.
Die zu einem Eisenbahntransporte österreichisch= ungarischer Provenienz ge-
hörigen Ursprungszeugnisse (Viehpässe) werden an der Reichsgrenze von dem Grenz-
tierarzte der zuständigen Eisenbahnbehörde überwiesen, die sie, in einem besonderen
1906 62