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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 38. Weimar. 28. November 1906.
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Inhalt: Ministerialbekanntmachungen, betr. Anderungen in den Personen der ernaunten Wahlkommissare für die Wahl
der nach § 2 lit. u und b des Gesetzes vom 7. Juli 1906 zum nächsten 31. ordentlichen Landtag zu wählenden
Abgeordneten, Seite 387. 388. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für
das Deutsche Reich, Seite 388.
Ministerialbekanntmachungen.
/125] I. Unter Abänderung unserer Bekanntmachung vom 15. November 1906
bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß an Stelle der durch besondere
Umstände an der Ansübung des ihnen übertragenen Amtes verhinderten Wahl-
kommissare · « ·
Oberamtsrichter Justizrat Staeps in Jena,
Landgerichtsdirektor Obbarius in Weimar,
von uns zu Wahlkommissaren für die Wahl der nach § 2 lit. b des Gesetzes
vom 7. Juli 1906 zum nächsten 31. ordentlichen Landtag zu wählenden
Abgeordneten ernannt worden sind:
· im Amtsgerichtsbezirk Jena
der Großherzogliche Amtsrichter A. Schwarz zu Jena,
im Amtsgerichtsbezirkt Weimar
der Großherzogliche Landrichter Schaller zu Weimar.
Weimar, den 22. November 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
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