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/126] II. Unter Abänderung unserer Bekanntmachung vom 15. November 1906
bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß an Stelle des durch besondere
Umstände an der Ausübung seines Amtes verhinderten Wahlkommissars Ober-
amtsrichters Gräf in Geisa von uns zum Wahlkommissar für die Wahl eines
nach § 2 lit. b des Gesetzes vom 7. Juli 1906 zum nächsten 3 1. ordentlichen
Landtag zu wählenden Abgeordneten
im Amtsgerichtsbezirk Geisa
der Großherzogliche Amtsrichter Schmidt in Kaltennordheim
ernannt worden ist.
Weimar, den 26. November 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
[127] Das 45. und 46. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3275 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 6. November 1906.
3276 Bekanntmachung, betr. Anderung der Anlage B zur Eisenbahn-
Verkehrsordnung. Vom 10. November 1906.
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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 67:
S. 1294 Bekanntmachung, betr. die für den Pflanzenverkehr geöffneten aus-
ländischen Zollstellen.
1294 Ergänzung der Schaumweinsteuer-Ausführungsbestimmungen.
1294 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit inländischen halb-
wollenen Herrenkleiderstoffen.
1294 Zollfreie Einlassung von Gebrauchsgegenständen heimkehrender An-
gehöriger des südwestafrikanischen Expeditionskorps.
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.