Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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/126] II. Unter Abänderung unserer Bekanntmachung vom 15. November 1906 
bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß an Stelle des durch besondere 
Umstände an der Ausübung seines Amtes verhinderten Wahlkommissars Ober- 
amtsrichters Gräf in Geisa von uns zum Wahlkommissar für die Wahl eines 
nach § 2 lit. b des Gesetzes vom 7. Juli 1906 zum nächsten 3 1. ordentlichen 
Landtag zu wählenden Abgeordneten 
im Amtsgerichtsbezirk Geisa 
der Großherzogliche Amtsrichter Schmidt in Kaltennordheim 
ernannt worden ist. 
Weimar, den 26. November 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
[127] Das 45. und 46. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3275 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 6. November 1906. 
3276 Bekanntmachung, betr. Anderung der Anlage B zur Eisenbahn- 
Verkehrsordnung. Vom 10. November 1906. 
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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 67: 
S. 1294 Bekanntmachung, betr. die für den Pflanzenverkehr geöffneten aus- 
ländischen Zollstellen. 
1294 Ergänzung der Schaumweinsteuer-Ausführungsbestimmungen. 
1294 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit inländischen halb- 
wollenen Herrenkleiderstoffen. 
1294 Zollfreie Einlassung von Gebrauchsgegenständen heimkehrender An- 
gehöriger des südwestafrikanischen Expeditionskorps. 
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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