Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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[532] Das 22. bis 25. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3333 Allerhöchster Erlaß, betr. die Errichtung des Reichs-Kolonialamts. Vom 
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17. Mai 1907. 
3334 Zusatzvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Norwegen zu dem am 
19. Jannar 1878 abgeschlossenen Auslieferungsvertrage. Vom 7. März 
1907. 
3335 Bekanntmachung, betr. Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Ein- 
schleppung der San José-Schildlaus. Vom 2. Juni 1907. 
3336 Bekanntmachung, betr. die Fassung des Reichsbeamtengesetzes. Vom 
18. Mai 1907. 
3337 Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken 
bei den im Felde stehenden Heeren. Vom 6. Juli 1906. 
3338 Bekanntmachung, betr. den Beitritt des Reichs zur Genfer Konvention 
vom 22. August 1864 und die Ratifikation des am 6. Juli 1906 in 
Genf unterzeichneten Abkommens zur Verbesserung des Loses der Ver- 
wundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren. Vom 
29. Mai 1907. 
3339 Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten 
. 22. April 
Staaten von Amerika. Vom 2. Mai 1907. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 21—25: 
S. 220 Verbot der in Krakau erscheinenden Druckschrift „Nowa Reforma“. 
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225 Steuerliche Erleichterungen für ausländische Kraftfahrzeuge aus Anlaß 
des internationalen Kaiserpreisrennens im Taunus. 
228 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs für ausländisches lohgares 
Leder in Kopfteilen aus Pferde-, Kalbs= und Rindshäuten zur Herstellung 
von Billardqueueledern. 
233 Zulassung eines Systems von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch 
die Elektrischen Prüfämter. 
233 Eröffnung einer Küstenstation für Funkentelegraphie in Norddeich. 
234 Zusatzbestimmungen zum § 91 der Ausführungsbestimmungen zum Reichs- 
stempelgesetze.
	        
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