Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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[57] II. Das von der Firma Pearson & Co. in den Handel gebrachte Präparat 
Creolin ist nicht als Kresol (Ministerialverordnung vom 20. März 1895, Aulage J 
Abteilung 3, Regierungsblatt Seite 111; Nachtrag dazu vom 6. Juni 1906, 
Regierungsblatt Seite 219) aufzufassen und deshalb als frei verkäuflich anzusehen. 
Weimar, den 19. Juni 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
(/58] III. Dem Herdbuchverein Blankenhain zu Blankenhain ist in Gemäßheit des 
§ 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 10 des Ausführungsgesetzes zum 
Bürgerlichen Gesetzbuch die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 17. Juni 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
(59|] Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 26 und 27: 
S. 239 Bestimmungen über die Erbschaftssteuerstatistik. 
„ 270 Abänderung der Landwehr-Bezirkseinteilung. 
Berichtigung des Verzeichnisses der Zivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. 
„ 276 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs für gesägte Bretter aus 
Kiefernholz.
	        
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