Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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Seite 13. Im dritten Absatz des § 15 ist in der zweiten Zeile zu streichen: (§ 14) 
Ferner ist im vierten Absatz daselbst unter Ziffer 1 das Wort „Roßarzt“ zu ersetzen durch: 
Veterinär 
Seite 14. Im dritten Absatz des § 16 ist in der letzten Zeile hinter „1898“ einzuschalten: 
bezw. die durch die Allerhöchste Verordnung vom 10. Juli 1904 genehmigten Ab- 
änderungen dazu 
Seite 15. Im § 18 ist hinter dem Worte „Aushebungsbezirkes“ einzuschalten: 
die mit Nummernzetteln wie bei der Vormusterung (§ 5) zu versehen sind 
Seite 15. Im zweiten Absatz des § 18 ist bei der letzten Zeile (siebenten Zeile von unten) 
ein Anlagestrich zu machen und darauf zu setzen: Anlage Al. 
Seite 18. In der letzten Zeile des § 23 ist hinter „Verwaltungsbezirkes“ ein *) zu setzen und 
am Schluß der Seite folgende Fußnote aufzunehmen: 
*) bezw. des Aushebungsbezirkes, sobald der Verwaltungsbezirk in mehrere Aushebungs- 
bezirke geteilt ist (8§ 14). 
Seite 23. In der zweiten Zeile des § 31 dru# ist hinter (Anlage A)“ einzuschalten: I. 
Ferner sind daselbst die Worte zu streichen „mit entsprechender Titeländerung“. 
Ebendaselbst. Im § 318 ist hinter „Anlage F“ einzufügen: 
und FlI 
Seiten 25 bis 27. Anlage à ist durch den anliegenden Neudruck zu ersetzen. 
Seite 28. In der Anlage B ist in der Bezeichnung der Farben der Bestimmungstäfelchen die 
Zeile „grün: für besonders schwere Zugpferde“ zu ersetzen durch: 
hellgrün: für schwere Zugpferde I, 
dunkelgrün: „ „ „ II.
	        
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