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Seite 13. Im dritten Absatz des § 15 ist in der zweiten Zeile zu streichen: (§ 14)
Ferner ist im vierten Absatz daselbst unter Ziffer 1 das Wort „Roßarzt“ zu ersetzen durch:
Veterinär
Seite 14. Im dritten Absatz des § 16 ist in der letzten Zeile hinter „1898“ einzuschalten:
bezw. die durch die Allerhöchste Verordnung vom 10. Juli 1904 genehmigten Ab-
änderungen dazu
Seite 15. Im § 18 ist hinter dem Worte „Aushebungsbezirkes“ einzuschalten:
die mit Nummernzetteln wie bei der Vormusterung (§ 5) zu versehen sind
Seite 15. Im zweiten Absatz des § 18 ist bei der letzten Zeile (siebenten Zeile von unten)
ein Anlagestrich zu machen und darauf zu setzen: Anlage Al.
Seite 18. In der letzten Zeile des § 23 ist hinter „Verwaltungsbezirkes“ ein *) zu setzen und
am Schluß der Seite folgende Fußnote aufzunehmen:
*) bezw. des Aushebungsbezirkes, sobald der Verwaltungsbezirk in mehrere Aushebungs-
bezirke geteilt ist (8§ 14).
Seite 23. In der zweiten Zeile des § 31 dru# ist hinter (Anlage A)“ einzuschalten: I.
Ferner sind daselbst die Worte zu streichen „mit entsprechender Titeländerung“.
Ebendaselbst. Im § 318 ist hinter „Anlage F“ einzufügen:
und FlI
Seiten 25 bis 27. Anlage à ist durch den anliegenden Neudruck zu ersetzen.
Seite 28. In der Anlage B ist in der Bezeichnung der Farben der Bestimmungstäfelchen die
Zeile „grün: für besonders schwere Zugpferde“ zu ersetzen durch:
hellgrün: für schwere Zugpferde I,
dunkelgrün: „ „ „ II.