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Seite 29. In Anlage C, le ist die fünfte Zeile von „und“ ab sowie die sechste Zeile zu
streichen und wie folgt zu ersetzen:
, die Funken-
telegraphen= und Ferusprech-Abteilungen, die Feldluftschiffer-Abteilungen
und Gaskolonnen, die Kranken= und Sanitätswagen der Sanitäts-
kompagnien sowie die Sanitätswagen der Feldlazarette.
Seite 29/30. In Anlage C ist der Abschnitt e zu streichen und dafür zu setzen:
e) Schwere Zugpferde l: Sämtliche rein kaltblütigen Pferde, die Kreuzungs-
fl) „ „ II:) produkte, die den Charakter des Kaltbluts zeigen
und solche zum gleichmäßigen Ziehen großer Lasten geeigneten Warmblüter,
die infolge ihrer Masse mit der Kriegsration voraussichtlich nicht zu er-
nähren sind. Davon sind zu bestimmen:
als Zugpferde für die schwere Artillerie des Feldheeres möglichst nicht
zu große, kurze und gängige Kaltblüter (Klasse 1),
für die Artillerie= und Pionier-Belagerungsformationen, die Festungs-
Luftschiffer-Trupps, die Etappen-Munitionskolonnen sowie für besonders
festgesetzte Fuhrparkkolonnen die übrigen schweren Pferde (Klasse 1)).
Seiten 36/37. In Anlage D sind die Seiten 36/37 durch den anliegenden Neudruck zu er-
setzen.
Anlagen E und K. Die Spalten „besonders schweres Zugpferd“ bzw. „besonders schwere Zug-
pferde“ sind zu ändern bezw. zu teilen in:
schweres b schwere
Zugpferd zw. Zugpferde
1. II I Il
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