Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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Seite 29. In Anlage C, le ist die fünfte Zeile von „und“ ab sowie die sechste Zeile zu 
streichen und wie folgt zu ersetzen: 
, die Funken- 
telegraphen= und Ferusprech-Abteilungen, die Feldluftschiffer-Abteilungen 
und Gaskolonnen, die Kranken= und Sanitätswagen der Sanitäts- 
kompagnien sowie die Sanitätswagen der Feldlazarette. 
Seite 29/30. In Anlage C ist der Abschnitt e zu streichen und dafür zu setzen: 
e) Schwere Zugpferde l: Sämtliche rein kaltblütigen Pferde, die Kreuzungs- 
fl) „ „ II:) produkte, die den Charakter des Kaltbluts zeigen 
und solche zum gleichmäßigen Ziehen großer Lasten geeigneten Warmblüter, 
die infolge ihrer Masse mit der Kriegsration voraussichtlich nicht zu er- 
nähren sind. Davon sind zu bestimmen: 
als Zugpferde für die schwere Artillerie des Feldheeres möglichst nicht 
zu große, kurze und gängige Kaltblüter (Klasse 1), 
für die Artillerie= und Pionier-Belagerungsformationen, die Festungs- 
Luftschiffer-Trupps, die Etappen-Munitionskolonnen sowie für besonders 
festgesetzte Fuhrparkkolonnen die übrigen schweren Pferde (Klasse 1)). 
Seiten 36/37. In Anlage D sind die Seiten 36/37 durch den anliegenden Neudruck zu er- 
setzen. 
Anlagen E und K. Die Spalten „besonders schweres Zugpferd“ bzw. „besonders schwere Zug- 
pferde“ sind zu ändern bezw. zu teilen in: 
  
  
schweres b schwere 
Zugpferd zw. Zugpferde 
1. II I Il 
  
  
  
  
  
  
  
  
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