Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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Inhalt. 
Tag 
des 
Gesetzes rc. 
Seite des 
Reg.= 
Blattes. 
  
Eisenbahnangelegenheiten. 
Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung des Großbherzogl. 
Oberamtsrichters Kromayer en Kaltennordheim zum Enteignungs- 
kommissar für die Gleiserweiterung auf Bahnhof Kaltennordheim 
Ministerialbekanntmachung, betr. den Staatsvertrag zwischen Sachsen- 
Weimar und Preußen vom 15. März 1907 wegen Herstellung 
von Eisenbahnen zwischen 1. Niederpöllnitz und Münchenberns- 
dorf, 2. Geisa und Tann ......... 
Ministerialbekanntmachung, betr. die Übertragung des Amts des 
Enteignungskommissars für die Erweiterung des Bahnhofs 
Gerstungen auf den Großherzogl. Amtsrichter Hörschelmann 
in Gerstungen .............. 
Ministerialbekanntmachung, betr. Ernennung des Großherzogl. Amts- 
richters Lemmerzahl in Weimar zum Enteignungskommissar für 
die Enteignung von Grundflächen anläßlich der Beseitigung des 
Schienenübergangs der Buttelstedterstraße am Bahnhof Weimar 
Ministerialbekanntmachung, betr. Ernennung des Großherzogl. Amts- 
gerichtsrats Dr. Krug in Eisenach zum Enteignungskommissar für 
die Erweiterung des Güterbahnhofs und für die Verlegung der 
Clemensstraße in Eisenach. ......... 
Enten, zahme, Ministerialbekanntmachung, betr. deren Fernhaltung 
von dem Bahrabach außerhalb der Ortschaften Urspringen und 
Sonddhddddddnn . 
Erbschaftssteueramt in Weimar, Ministerialbekanntmachung, betr. 
die weitere Übertragung der Verwaltung desselben auf den 
Großherzogl. Finanzrat Dr. jur. VL. Neumnnn 
Erstattung von Kosten der Rechtshilfe oder sonstigen Bei- 
standsleistung in gerichtlichen Angelegenheiten, Mi- 
nisterialbekanntmachung, betr. Grundsätze für dieselbe . 
Evangelische Landeskirche. 
Gesetz, betr. die Beiträge der Staatskasse zu dem Zentralfonds und 
zu der Pensionsanstalt für die evangelischen Geistlichen 
Minissterialbekanntmachung; betr. die Ernennung des Justizrats 
Keßler zum Mitglied der Landessyndde 
Nachtrag zum Kirchengesetz vom 21. November 1901, betr. die Be- 
soldungen der evangelischen Geistlichen und den Zentralfonds 
für dieslben 
Nachtrag zum Kirchengesetz vom 22. November 1901, betr. die 
Ruhegehalte der evangelischen Geistlichen und die Pensions- 
anstalt für dieselen⅛: 
  
26. September 
17. Oktober 
O. November 
5. Dezember 
5. Dezember 
28. Mai 
28. März 
25. März 
17. April 
13. Mai 
19. Juni 
19. Juni 
  
155 
168 
175 
175 
85 
48 
17 
54 
75 
91 
94
	        
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