Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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[66] Das 31. und 32. Stück des Reichsgesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3351 Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb der Buch- 
druckereien und Schriftgießereien. Vom 5. Juli 1907. 
„ 3352 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 7. Juli 1907. 
„ 3353 Bekanntmachung, betr. den Schutz von Erfindungen, Mustern und 
Warenzeichen auf der Hygiene-Ausstellung in Berlin 1907. Vom 
12. Juli 1907. 
„ 335 4 Bekanntmachung, betr. das Außerkrafttreten der zwischen dem Reiche 
und den Vereinigten Staaten von Brasilien durch Notenwechsel vom 
. 1807 »· »«» 
Zkz 1898 getroffenen Vereinbarung über die Mitwirkung 
  
der beiderseitigen konsularischen Vertreter bei der Regelung von Nach- 
lässen ihrer Staatsangehörigen. Vom 16. Juli 1907. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 31 bis 33: 
S. 306 Verbot der periodischen Druckschrift „Slowo Polskie“. 
„ 306 Bestimmungen über den Fang und die Einfuhr von Hummern, Austern, 
Fischen und sonstigen Seetieren von der Insel Helgoland aus. 
„ 309 Grundsätze für die Besetzung der mittleren Kanzlei= und Unterbeamten- 
stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden sowie bei den Kommnnal- 
behörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungs- 
scheins. 
„ 354 Anderungen der Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen. 
„ 356 Berichtigung.
	        
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