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[66] Das 31. und 32. Stück des Reichsgesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3351 Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb der Buch-
druckereien und Schriftgießereien. Vom 5. Juli 1907.
„ 3352 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 7. Juli 1907.
„ 3353 Bekanntmachung, betr. den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf der Hygiene-Ausstellung in Berlin 1907. Vom
12. Juli 1907.
„ 335 4 Bekanntmachung, betr. das Außerkrafttreten der zwischen dem Reiche
und den Vereinigten Staaten von Brasilien durch Notenwechsel vom
. 1807 »· »«»
Zkz 1898 getroffenen Vereinbarung über die Mitwirkung
der beiderseitigen konsularischen Vertreter bei der Regelung von Nach-
lässen ihrer Staatsangehörigen. Vom 16. Juli 1907.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 31 bis 33:
S. 306 Verbot der periodischen Druckschrift „Slowo Polskie“.
„ 306 Bestimmungen über den Fang und die Einfuhr von Hummern, Austern,
Fischen und sonstigen Seetieren von der Insel Helgoland aus.
„ 309 Grundsätze für die Besetzung der mittleren Kanzlei= und Unterbeamten-
stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden sowie bei den Kommnnal-
behörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungs-
scheins.
„ 354 Anderungen der Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen.
„ 356 Berichtigung.