Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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74] III. Mit Höchster Genehmigung sind die Geschäfte der Enteignung der bei 
Erweiterung des Bahnhofs Stützerbach benötigten Grundflächen dem Großherzoglichen 
Oberamtsrichter Justizrat Rodigast in Ilmenau übertragen worden. 
Weimar, den 23. August 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[75] Das 34., 35. und 36. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3358 Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 
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13. Juli 1898 (Reichs-Gesetzblatt S. 921) zur Ausführung des Ge- 
setzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. 
Vom 6. August 1907. 
3359 Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln. Vom 
29. Juli 1907. 
3360 Übereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich, betreffend den Schutz 
an Werken der Literatur und Kunst und an Photographien. Vom 
8. April 1907. 
3361 Allerhöchster Erlaß, betreffend Amtsbezeichnung und Rangverleihung für 
in Stellen für Unterdirektoren bei Post-, Telegraphen= oder Fernsprech- 
ämtern verwendete Beamte. Vom 17. Juli 1907. 
3362 Bekanntmachung, betreffend die Anderung der Militär-Transport-Ordnung. 
Vom 6. August 1907. 
3363 Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze 
des gewerblichen Eigentums. Vom 9. August 1907. 
  
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.
	        
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