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[82] IV. Mit Höchster Genehmigung sind die Geschäfte der Enteignung der
zur Beseitigung des Wegeübergangs in km 172,8 der Strecke Halle-Bebra in
der Flur Stedtfeld benötigten Grundstücke dem Großherzoglichen Amtsgerichtsrat
Dr. Krug in Eisenach übertragen worden.
Weimar, den 29. August 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
[83] V. Mit Hoöchster Genehmigung ist beschlossen worden, mit dem 1. Oktober
dieses Jahres die Revierverwaltung zu Stützerbach aufzuheben und den Stützer-
bacher Forst der Revierverwaltung zu Ilmenau zuzuteilen.
Mit dem gleichen Zeitpunkte werden die zum Ilmenauer sogenannten Unter-
revier gehörigen Forstorte von diesem Forste abgetrennt und der Revierverwaltung
zu Heyda zugewiesen.
Weimar, den 3. September 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departementschef:
Nebe.
[84] Das 37.—40. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3364 Internationale Übereinkunft, betr. Maßregeln gegen Pest, Cholera und
Gelbfieber. Vom 3. Dezember 1903.
„ 3365 Auslieferungsvertrag zwischen Deutschland und Griechenland. Vom
12. März
27. Februar 1907.