Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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Grund der in letzter Zeit gemachten praktischen Erfahrungen und Versuche bis auf 
Widerruf als Bedachungsmaterial im Großherzogtum wieder zugelassen worden ist. 
Weimar, den 16. November 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Dr. Schmid-Burgk. 
[10 8] Das 45.—48. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3384 Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegen- 
ständen des Gartenbanes. Vom 23. Oktober 1907. 
3385 Verordnung, betr. die Ubertragung coburgischer Rechtssachen auf das 
Reichsgericht. Vom 30. Oktober 1907. 6 
3386 Verordnung, betr. die Pensionen und die Fürsorge für die Hinterbliebenen 
der Reichsbankbeamten. Vom 4. November 1907. 
3387 Allerhöchster Erlaß, betr. die Anrechnung der Jahre 1905 und 1906 
als Kriegsjahre aus Anlaß von Gefechten und Kriegszügen in Deutsch- 
Ostafrika und Kamernn. Vom 17. November 1906. 
3388 Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien wegen Her- 
stellung von Eisenbahnverbindungen zwischen Löwen und Aachen sowie 
zwischen Malmedy und Stavelot. Vom 15. August 1903. 
3389 Verordnung, betr. Abänderung der Verordnung über die Führung der 
Reichsdienstflagge vom 8. November 1892. Vom 9. Oktober 1907. 
3390 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Ubereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 12. November 1907. 
  
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.
	        
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