Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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[4] III. In Gemäßheit des Reichs-Gesetzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegs— 
leistungen (Reichs-Gesetzblatt S. 129) werden die Durchschnittspreise, nach welchen 
in der Zeit vom 1. April 1907 bis zum 1. April 1908 im Falle einer Mobil- 
machung die Vergütung etwaiger Landlieferungen für die Kriegsmagazine zu erfolgen 
hat, nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht: 
  
tgestellte Vergütungssätze für 1 hzentner 
Haupt-|Zugehörige Lie. Gestgestellte Bergütungssätze für 1 Doppelzentne 
  
  
  
  
  
  
marktort ferungsverbände Weizen Wesgen:, RoggenRoggnäaferr HenSob 
44.JJ.JJ.J.JJNLNN 
Weimar I. u. II. Verw.-Bezirtt 609J14 25 583 4 17 
Eisenach III. u. IV. , „ 16 2019 49 6218 98 14 3O00 33„ 25 
Neustadt a. O. V. ,,,, 16191968146119031468579481 
  
  
  
  
Weimar, den 19. Januar 1907. 
Großherzoglich Sächs. Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[5] IV. Der nachstehend abgedruckte Nachtrag zum Statut der städtischen Spar- 
kasse zu Weida ist von uns genehmigt worden. 
Weimar, den 21. Januar 1907. 
Großherzoglich Sächs. Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
SFtatuten-nderungen 
an den §§ 4 Abs. 2, 13 Abs. 4, 16 Abs. 2 und 18 des revidierten Statuts der Sparkasse zu Weida. 
Neue Fassung. 
§ 4 Abf. 2. 
Das Buch ist von dem Kassierer bezüglich dessen Stellvertreter und dem Gegenbuchführer 
zu unterschreiben und es sind demselben gegenwärtige Statuten im Auszuge beizufügen.
	        
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