Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

92 
Urkundlich haben Wir diesen Gesetzesnachtrag Höchsteigenhändig vollzogen 
und mit Unserem Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben 
Weimar, den 26. März 1908. 
O Wilhelm Ernst. 
gez. Rothe. gez. Hunnius. gez. Paulssen. 
Ministerialbekanntmachungen. 
[36] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Ministerialdirektor 
Dr. Unteutsch hier an Stelle des verstorbenen Justizrates Keßler zum Mitglied 
der Landessynode für die weitere Dauer der laufenden Synodalperiode zu er- 
nennen geruht. 
Weimar, den 2. April 1908. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Kultus. 
Rothe. 
  
37] II. Mit Höchster Ermächtigung ist der nach der Ministerialbekanntmachung vom 
8. November 1907 — Regierungsblatt Seite 169 — mit 30 Millionen begrenzte 
Gesamtbestand der aufzunehmenden Anlehen der Großherzoglichen Landeskredit- 
kasse bis auf weitere Verabschiedung mit dem Landtage auf 
Vierzig Millionen Mark 
erhöht worden. 
Weimar, den 25. März 1908. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern und Innern. 
Paulssen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.