Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 11. Weimar. 21. April 1908.
Inhalt: Dinisterialbekanntmachung, betr. die Satzungen der neugegrindeten Kunstgewerbeschule in Weimar,
Seite 95. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ausschreibung eines ordentlichen Beitrags zur Ge-
bände, Branpversicherungsanstalt des Großherzo tums Sachsen, Seite 100. — Inhaltsverzeichnis aus
dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 100.
Ministerialbekanntmachungen.
[42) 1. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog gnädigst geruht haben,
eine Kunstgewerbeschule in Weimar zu begründen, werden die Satzungen dieser
Anstalt nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Weimar, den 1. April 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses.
Rothe.
Bakungen
der Großkherzogl. Kunstgewerbeschule in Weimar.
§ 1.
Zweck.
Die von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog gegründete und der
Oberaufsicht des Ministerialdepartements des Großherzoglichen Hauses unterstellte
Kunstgewerbeschule soll der theoretischen und praktischen Ausbildung von Kunst-
handwerkern dienen und das Kunstgewerbe des Großherzogtums fördern.
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