Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

Regierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Nummer 11. Weimar. 21. April 1908. 
Inhalt: Dinisterialbekanntmachung, betr. die Satzungen der neugegrindeten Kunstgewerbeschule in Weimar, 
Seite 95. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ausschreibung eines ordentlichen Beitrags zur Ge- 
bände, Branpversicherungsanstalt des Großherzo tums Sachsen, Seite 100. — Inhaltsverzeichnis aus 
dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 100. 
  
  
  
Ministerialbekanntmachungen. 
[42) 1. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog gnädigst geruht haben, 
eine Kunstgewerbeschule in Weimar zu begründen, werden die Satzungen dieser 
Anstalt nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Weimar, den 1. April 1908. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses. 
Rothe. 
Bakungen 
der Großkherzogl. Kunstgewerbeschule in Weimar. 
§ 1. 
Zweck. 
Die von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog gegründete und der 
Oberaufsicht des Ministerialdepartements des Großherzoglichen Hauses unterstellte 
Kunstgewerbeschule soll der theoretischen und praktischen Ausbildung von Kunst- 
handwerkern dienen und das Kunstgewerbe des Großherzogtums fördern. 
1908 17
	        
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