Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

daselbst;  mit  lbrem  gesetzlichen  Belstand,

Kl.,  Anmin,  und  Joseph  Dortenmann
von  da,  Bekl.,  Aten,  Ersatz-Forderurg
eus  geführter  Pfleschaft  und  angebliche
Bürgschaft  betreffend,  das  Erkenntniß
des  Richters  voriger  Instanz,  unter-Vergleichung
  der  Kosten  zwester  Instanz,
bedingt  unter  Vorbehalt  ezwaigen  bessern-Bewelses
  des  Klagegrundes  bestärlgt:
vorden.
Am  8.  December  wurde:

K.  die  Mulliräten  Klahsache  des  fürstl.
Taxis'schen  Ober-Rentames  Buchau,
Querulanten,  gegen  Jakob  Schlegel,  von
Duͤrmetingen,  Querulaten,  und  das  Oberemtsgericht
  Rledlingen,  den  Verkauf  ela#
  Holz-Gerechtigkelt  betreffend,  durch
Orbination  erledigt;

6.  der  Rekurs  der  Conrad'  Walz'schen
Ebeleute  von  Justingen,  gegen  das  Gant-Erkenntusß
  und  Gen-Verfahren  des
Oberamesgerichts  Münsingen  verwerfen,

und  wegen  Entstellung  der  Wahrheit!

Wo  zu  viertäsizer  Einthürmung,  dessen
  Chewelb  aber  zu  zweitählger  Einthürmung
  verunhellt.

Am  12.  December  ist:

7.  In  der  Mlonssache  von  dem  vormaligen:

Oberamssgerichte  Biberach  zwischen  Joseph
  Correy  und  Consorten  von  Obervorf,,

  Kl.,  Anten,  und  Balthasor  Aschen-69



brenner  daselbst,  Bekl.,  Aten-,  Jurück;
ferderung  zu  olel  bezahlter  Steuren,  jeg#t
Versäumung  des  Beweis-Termins  be-#treffend,
  die  Berufurg  wegen  versäumten
Noetbfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift,
  unter  Verurtheilung  der  Anten
in  die  Kosten,  für  verlossen  erklärt,
und'

6.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zulschen

  den  Anton  Fuchs'schen  Eheleuten
von  Oberhofen,  Oberamto  Navensburg,
Kl.,  und  der  gräflich  von  Sternbergschen-
  Patrimonial,  Herrschaft  Welßenau,
Bekl.,  die  Vindicatlon  der  Nutzung
eines  Falllehenguts  und  elniger  FMMstücke
  betreffend,  unter  Vergleichung  der
Prozeß-Kosten,  theils  absolutorisch,  theils
condemnatorisch  erkannt  worden.

Am  29.  December  wurde:

9  .  ln  der  Ationssache  von  dem  vormallgen-Oberamtsgerichte

  Bilerach  zwtschen  den
Gottfried  Halder'schen  Kindern,.  bezlebungsweise
  deren  Crben,  ous  Kirchberg,
  bnten,  Anten,  und  den  Gläubigern
  der  dritten  Klasse  des  Christoph
Bogt  daselbst,  Mit-Lnien,  Aten,  Vorzug
  in  dem  Gante  betreffend,  die  eingewandte
  Berufung  wegen  nicht  beobachteter
  Ations-Fdemlichkeit,  unter  Verurtheilung
  der  Anten  in  die  Kosten  welter.
  Instanz,  verworfen;