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Ministerialbekanntmachungen.
(52) I. Auf Grund des § 39 des Gesetzes, die Fischerei betreffend, in der Fassung
des Gesetzesnachtrags vom 27. April 1904, Regierungsblatt Seite 61, wird hierdurch
angeordnet, daß zahme Enten
a) von der Ochse von der Flurgrenze Völkershausen bis an die Uberführung der
Eisenbahn Vacha-Geisa über die Ochse einschließlich des Reichshofs= und
Papiermühlenbaches,
b) von der Sünna von ihrer Einmündung in die Ochse bis zur Flurgrenze Sünna
fern zu halten sind.
Weimar, den 28. April 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
153)] llI. Dem Ziegenzuchtverband im Weimarischen Rhöngebiete in Mittelsdorf
ist in Gemäßheit des § 22 des Bürgerlichen Gesetzbouchs und des § 10 des Aus-
führungsgesetzes zu demselben die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 13. Mai 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
[/54) Ill. Dem landwirtschaftlichen Verein in Wöhlsdorf ist in Gemäßheit des
§22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 10 des Ausführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuch die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 7. Mai 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.