Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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Ministerialbekanntmachungen. 
(52) I. Auf Grund des § 39 des Gesetzes, die Fischerei betreffend, in der Fassung 
des Gesetzesnachtrags vom 27. April 1904, Regierungsblatt Seite 61, wird hierdurch 
angeordnet, daß zahme Enten 
a) von der Ochse von der Flurgrenze Völkershausen bis an die Uberführung der 
Eisenbahn Vacha-Geisa über die Ochse einschließlich des Reichshofs= und 
Papiermühlenbaches, 
b) von der Sünna von ihrer Einmündung in die Ochse bis zur Flurgrenze Sünna 
fern zu halten sind. 
Weimar, den 28. April 1908. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
153)] llI. Dem Ziegenzuchtverband im Weimarischen Rhöngebiete in Mittelsdorf 
ist in Gemäßheit des § 22 des Bürgerlichen Gesetzbouchs und des § 10 des Aus- 
führungsgesetzes zu demselben die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 13. Mai 1908. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
[/54) Ill. Dem landwirtschaftlichen Verein in Wöhlsdorf ist in Gemäßheit des 
§22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 10 des Ausführungsgesetzes zum 
Bürgerlichen Gesetzbuch die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 7. Mai 1908. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt.
	        
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