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(155)] IV. Der Stationsvorsteher a. D. Ferdinand Zapff in Dornburg hat unter
dem Namen Ferdinand-Zapff-Stiftung mit einem Kapital von 1000 Mark eine
Stiftung zur Unterstützung bedürftiger Witwen in Dornburg errichtet.
Diese Stiftung ist gemäß § 80 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 14
des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch von uns genehmigt worden.
Weimar, den 8. Mai 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Dr. Ebsen.
"/56] Das 18. bis 21. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3449. Vereinsgesetz. Vom 19. April 1908.
„ 3450. Bekanntmachung, betr. die Erweiterung des Rayons für die Festung
Diedenhofen. Vom 19. April 1908.
„ 3451. Verordnung, betr. die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung
des Reichsbeamtengesetzes. Vom 24. April 1908.
„ 3452. Bekanntmachung, betr. den internationalen Verband zum Schutze des
gewerblichen Eigentums. Vom 26. April 1908.
3453. Bekanntmachung, betr. Anderung der §§ 30 und 39 der Eisenbahn-
verkehrsordnung. Vom 28. April 1908,
„ 3454. Bekanntmachung, betr. den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der hessischen Landesausstellung für freie und angewandte
Kunst in Darmstadt 1908. Vom 30. April 1908.
„ 3455. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Konserven-
fabriken. Vom 1. Mai 1908.
„ 3456. Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Schweden wegen Her-
stellung einer Eisenbahn-Dampffährenverbindung zwischen Saßnitz und
Trelleborg. Vom 15. November 1907.
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Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.