Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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(155)] IV. Der Stationsvorsteher a. D. Ferdinand Zapff in Dornburg hat unter 
dem Namen Ferdinand-Zapff-Stiftung mit einem Kapital von 1000 Mark eine 
Stiftung zur Unterstützung bedürftiger Witwen in Dornburg errichtet. 
Diese Stiftung ist gemäß § 80 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 14 
des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch von uns genehmigt worden. 
Weimar, den 8. Mai 1908. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Dr. Ebsen. 
"/56] Das 18. bis 21. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3449. Vereinsgesetz. Vom 19. April 1908. 
„ 3450. Bekanntmachung, betr. die Erweiterung des Rayons für die Festung 
Diedenhofen. Vom 19. April 1908. 
„ 3451. Verordnung, betr. die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung 
des Reichsbeamtengesetzes. Vom 24. April 1908. 
„ 3452. Bekanntmachung, betr. den internationalen Verband zum Schutze des 
gewerblichen Eigentums. Vom 26. April 1908. 
3453. Bekanntmachung, betr. Anderung der §§ 30 und 39 der Eisenbahn- 
verkehrsordnung. Vom 28. April 1908, 
„ 3454. Bekanntmachung, betr. den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- 
zeichen auf der hessischen Landesausstellung für freie und angewandte 
Kunst in Darmstadt 1908. Vom 30. April 1908. 
„ 3455. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Konserven- 
fabriken. Vom 1. Mai 1908. 
„ 3456. Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Schweden wegen Her- 
stellung einer Eisenbahn-Dampffährenverbindung zwischen Saßnitz und 
Trelleborg. Vom 15. November 1907. 
77 
  
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.
	        
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