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10.
Ricinusbl oder
Weinsäure
enthalten;
. Latwergen (electuaria);
. Linimente (linimenta), ausgenommen flüchtiges Liniment;
Pastillen (auch Plätzchen und Zeltchen), Tabletten, Pillen und Körner
(pastilli-rotulae et trochisci-, tabulettae, pilulae et granula), ausgenommen:
aus natürlichen Mineralwässern oder aus künstlichen Mineralquell=
salzen bereitete Pastillen,
einfache Molkenpastillen,
Pfefferminzplätzchen,
Salmiakpastillen, auch mit Lakritzen und Geschmackzusätzen, welche
nicht zu den Stoffen des Verzeichnisses B gehören,
Tabletten aus Saccharin, Natriumbikarbonat oder Brausepulver, auch
mit Geschmackzusätzen, welche nicht zu den Stoffen des Verzeich-
nisses B gehören;
Pflaster und Salben (emplastra et unguenta), ausgenommen:
Bleisalbe zum Gebrauch für Tiere,
Borsalbe zum Gebrauch für Tiere,
Cold-Cream, auch mit Glycerin, Lanolin oder Vaselin,
Pechpflaster, dessen Masse lediglich aus Pech, Wachs, Terpentin und
Fett oder einzelnen dieser Stoffe besteht,
englisches Pflaster,
Hettpflaste,
Hufkitt,
Lippenpomade,
Pappelpomade,
Salichltalg,
Senfleinen,
Senfpapier,
Terpentinsalbe zum Gebrauch für Tiere,
Zinksalbe zum Gebrauch für Tiere;
11. Suppositorien (suppositoria) in jeder Form (Kugeln, Stäbchen, Zäpfchen
oder dergleichen) sowie Wundstäbchen (cereol).