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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummer 27 bis 31:
224.
Neue Fassung des Abs. 5 des § 19 der Schaumweinsteuer-Aus-
führungsbestimmungen.
236.
236.
239.
248.
248.
248.
254.
255.
256.
260.
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs für ausländische Käse-
stoffe (Kasein).
Desgl. Eigenveredelungsverkehrs für japanische Fächer aus Rohr und
Papier.
Abänderung der Telegraphenordnung von 16. Juni 1904.
Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien, betr. die
zollfreie Zulassung von Warenmustern.
Erlaß des Frachturkundenstempels aus Billigkeitsrücksichten.
Anderung in den für die Verzollung maßgebenden Tarasätzen.
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs für ausländische Man-
dioka (Manihotstärke).
Desgl. für ausländische Eisenbahnschwellen aus Tannenholz.
Bewilligung gemischter Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß
in Kehl.
Veränderungsnachweis über ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tage-
arbeiter in betreff der Krankenversicherung.
Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch die
Landesbehörde.
Anderung der Zuckersteuer= Ausführungsbestimmungen.
Kontrollabstempelung ausländischer Inhaberpapiere mit Prämien.
Bekanntmachung, betr. die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten inlän-
dischen Zollstellen.
Bekanntmachung, betr. die Gebühren für die Untersuchung des in
das Zollinland eingehenden Fleisches.
Abänderung der Landwehr-Bezirkseinteilung.
Abänderung der Fleischbeschau-Zollordnung.
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.