Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

Regierungsbkatt 
Erogerugtnm Bachsen. 
Nummer 24. Weimar. 30. Juli 1908. 
  
Juhalt: Verordnung, betreffend die Vorschriften über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum 
kteren Instizdienst, Seite 335. — Ministerialbekanntmachung, betr. Neufestsetzung des durchschnitt- 
lichen Jahresarbeitsverdienstes erwachsener land= und ferstwirtschaftlicher Arbeiter im II. Verwaltungs- 
hreibung einer Abgabe zur Verbandskasse 
bezirk, Seite 3052. — Ministerialbekanntmachung, betr. Ausschrei 
der Rindviehbesitzer, Seite 353. 
  
4] Verordmung, betreffend die Vorschriften über die juristischen Prüfungen und die Vor- 
bereitung zum höheren Justizdienst, vom 22. Juli 1908. 
Wir 
Wilbelm Ernst, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, 
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
verordnen was folgt: 
Die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste 
(§ 1 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 20. März 1879) 
erfolgen gemäß den nachstehenden Vorschriften, welche auf Grund einer Verein- 
barung mit den Regierungen der übrigen bei dem, gemeinschaftlichen Thüringischen 
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