Regier ungsblatt
für das
Großherzwgtum Sachsen.
Nummer 25. MWreimar. I172DràU3 20. August 1908.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Anerkennung und Zulassung des Kaiserlich Russischen Konsuls in
Leipzig, Staatsrat von Zeidler, als Kaiserlich Russischer Konsul auch für das Gebiet des Großherzog-
tums Sachsen, Seite 355. — Ministerialbekanntmachung, betr. Ernennung des Großherzoglichen Finanz-
rats I)#r. Neumann in Weimar und des Ministerialassessors Hans Guyet daselbst zu stellvertretenden
Mitgliedern des Beleihungsausschusses der Großherzoglichen Landeskreditkasse, Seite 355. — Ministerial-
bekanntmachung, betr. Erteilung der Befugnis zur Vornahme von Kesselprüfungen für den Thüringischen
Verein für Dampfkesselbetrieb, Seite 356. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem
Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 356.
Ministerialbekanntmachungen.
[87| I. Der Kaiserlich Russische Konsul in Leipzig, Staatsrat von Zeidler, ist
als Kaiserlich Russischer Konsul auch für das Gebiet des Großherzogtums Sachsen
anerkannt und zugelassen worden.
Weimar, den 10. August 1908.
Großherzoglich Sächsisches Stantsministerium,
Departement des Innern und Außern.
Paulssen.
[88] lI. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben guädigst beschlossen, den
Großherzoglichen Finanzrat Dr. Neumann in Weimar und den Ministerialassessor
Haus Guyet daselbst zu stellvertretenden Mitgliedern des Beleihungsausschusses der
Großherzoglichen Landeskreditkasse zu ernennen.
Weimar, den 13. August 1908. 1
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern:
Paulssen.
1908 54