Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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geeigneten  Streitigkeiten  zwischen  der  Gesellschaft  und  Württembergischen  Einlegern,  welche
sich  auf  den  Geschäftsbetrieb  der  Ersteren  beziehen,  Namens  derselben  vor  den  diesseitigen
Königlichen  Gerichten  Recht  zu  nehmen  und  zu  geben.
Stuttgart  den  I1.  Oktober  1860.
Linden.

#)  Verfügung,  betreffend  die  Aufhebung  der  Prüfung  der  Ziegler.

In  Gemähheit  höchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom
12.  d.  M.  wird  die  Vorschrift  des  §.  96  der  revidirten  Instruktion  vom  20.  März  1851
(Reg.  Blatt  S.  53)  zur  allgemeinen  Gewerbeordnung  vom  5.  August  1836,  nach  welcher
die  selbstständige  Ausübung  des  Gewerbes  der  Ziegler  von  einer  Prüfung  der  persönlichen
Fähigkeit  des  Unternehmers  oder  des  von  ihm  dem  Gewerbebetriebe  vorgesetzten  Werkführers
  abhängig  ist,  hiemit  außer  Wirkung  gesetzt,  wornach  sich  vie  Betheiligten  zu  achten
haben.

Stuttgart  den  15.  Oktober  1860.

Linven.

ANSNS

Am  6.  September  1860  sind  die  Straf-Erkenntnisse  Nro.  2.  ausgegeben  worden.

 

Gedruckt  dbei  G.  Hasselbrink.