Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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Muster D. 
(Gesamtkatasterauszug § 10) 
Auszjug 
aus dem Grundsteuerkataster 
von 
B. 
Bemerkungen: 
Zu dem Gesamtkatasterauszuge sind Netze im Format sder neueren Grundsteuerkataster zu ver- 
wenden. 
Kommen im Grundsteuerkataster mehrere alte Grundstücksnummern und Flächenangaben vor, 
so sind diese in die Spalten für die alte Fundbuchsnummer und den alten Flächengehalt unter ein- 
ander, und zwar nach der zeitlichen Folge ihrer Entstehung, einzustellen. Die nicht zeitlich zu einander 
gehörigen Einträge sind durch Striche zu trennen. 
Die Kontosteuersummen sind in die für Grundbuchzwecke bestimmten Auszüge aus dem Grund- 
steuerkataster nicht mit aufzunehmen. 
69°
	        
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