Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

Veränderungsnachweise 
für das Grundbuchamt A. 
G 16) 
Bemerkungen: 
Jeder Veränderungsnachweis darf sich nur auf Grundstücke desselben Eigentümers beziehen. 
Die in den Mustern L bis K für die Veränderungsnachweise enthaltenen Bemerkungen dienen 
hier nur zur Erläuterung und sind nicht in die Nachweise selbst mit aufzunehmen. 
1908 72
	        
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