Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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der von den bisherigen Grubenbezirken abgetrennten neuen Grubenbezirke vorzu- 
nehmenden Nachwahlen nach den für die Hauptwahl erlassenen Bestimmungen für 
den Rest der für die übrigen Sicherheitsmänner laufenden Wahlperiode stattzu- 
finden. Die Nachwahlen sollen innerhalb zwei Wochen nach Eingang des vom 
Bergamt über die Neubestimmung der Zahl der Sicherheitsmänner und die Neu- 
bildung der Grubenbezirke getroffenen Festsetzung erfolgen. 
Die alten Grubenbezirke sind, auch wenn durch die Neubildung von Gruben- 
bezirken eine Verschiebung ihrer Grenzen stattgefunden hat, in ihrer neuen Be- 
grenzung bis zum Ablaufe der Wahlperiode von den bisherigen Sicherheitsmännern 
weiter zu überwachen. 
Weimar, den 27. Juli 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
Hunnius.
	        
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