267
Regierungsblatt
für das
Grohherzogkum Hachsen.
Inhalt: Ministerlalbekanntmachung, betr. Veränderungen in den Stellen für die Führung der Kataster über die
Orte der Amtsgerichtsbezirke Apolda, Neustadt a. O., Vacha und Weida sowie der Kataster über die
Landorte des Amtsgerichtsbezirks Weimar, Seite 267. — Inhaltsverzelchnis aus dem Zentralblatt für
das Deutsche Reich, Seite 267.
Ministerialbekanntmachung.
[94|] Vom 1. Oktober 1910 ab treten hinsichtlich der Führung einer Anzahl von
Katastern folgende Veränderungen ein:
Bei den Steuereinnahmen in Apolda und Neustadt a. O. sowie bei den Rech-
nungsämtern in Apolda, Neustadt a. O., Vacha, Weimar und Weida findet eine
Führung von Katastern nicht mehr statt, sondern es erfolgt die Führung der Ka-
taster für die Orte der Amtsgerichtsbezirke Apolda, Neustadt a. O., Vacha sowie
der Kataster für die Landorte des Amtsgerichtsbezirks Weimar durch die zustän-
digen Großherzoglichen Vermessungsämter und die Führung der Kataster für die
Orte des Amtsgerichtsbezirks Weida durch das Großherzogliche Zollamt in Weida.
Weimar, den 26. September 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Finanzen.
Hunnius.
[(95] Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 34,
35 und 37 bis 41:
S. 442. Weinbangebiete des Deutschen Reichs, in denen allein gemäß § 3 des Wein-
gesetzes Traubenmaische, Traubenmost oder Wein gezuckert werden darf.
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