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Regierungsblatt
für das
Grobßherzogtum Sachsen.
Nummer 43. 1 Weimar. 23. November 1910.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Volkszählung am 1. Dezember 1910, Seite 383. — Ministerial-
bekanntmachung, betr. die Ersatzwahl eines Landtagsabgeordneten, Seite 339. — Ministerialbekannt-
machung, betr. Ernennung des Großherzoglichen Oberamtsrichters Justizrat Metzner in Weimar zum
Enteignungskommissar für den Umbau des Bahnhofs Weimar, Seite 339. — Mt
betr. ennung des Großherzoglichen Amtsrichters Rausch in Großrudestedt zum Enteignungskommissar
für die Enteignung eines Teiles des Grundstücks Nr. 330 kat. von Markvippach, Seite 340. —
haltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 340.
Nn-
Ministerialbekanntmachungen.
[122] I1. Nach Beschluß des Bundesrats ist im Jahre 1910 in allen deutschen
Staaten eine Volkszählung nach dem Stande vom 1. Dezember vorzu-
nehmen, zu deren Ausführung im Großherzogtume hierdurch folgendes verordnet
wird:
#1.
Durch die Volkszählung ist die ortsanwesende Bevölkerung, das ist die Ge-
samtzahl der innerhalb der Grenzen der einzelnen Staaten in der Nacht vom
30. November auf den 1. Dezember ständig oder vorübergehend anwesenden Per-
sonen, festzustellen. Dabei gilt als entscheidender Zeitpunkt die Mitternacht, so
daß von den in dieser Nacht Geborenen und Gestorbenen die vor Mitternacht Ge-
borenen und die nach Mitternacht Gestorbenen mitzuzählen sind. Mit der Volks-
zählung wird die Feststellung der bewohnten und unbewohnten Wohngebäude und
der anderen zur Zeit der Zählung zu Wohnzwecken benutzten festen oder beweg-
lichen Baulichkeiten verbunden. «
Etwa nötig werdende Nachzählungen haben sich auf den Stand vom 1. De-
zember zu beziehen.
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