Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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Regierungsblatt 
  
für das 
Grobßherzogtum Sachsen. 
Nummer 43. 1 Weimar. 23. November 1910. 
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Volkszählung am 1. Dezember 1910, Seite 383. — Ministerial- 
bekanntmachung, betr. die Ersatzwahl eines Landtagsabgeordneten, Seite 339. — Ministerialbekannt- 
machung, betr. Ernennung des Großherzoglichen Oberamtsrichters Justizrat Metzner in Weimar zum 
Enteignungskommissar für den Umbau des Bahnhofs Weimar, Seite 339. — Mt 
betr. ennung des Großherzoglichen Amtsrichters Rausch in Großrudestedt zum Enteignungskommissar 
für die Enteignung eines Teiles des Grundstücks Nr. 330 kat. von Markvippach, Seite 340. — 
haltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 340. 
Nn- 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
[122] I1. Nach Beschluß des Bundesrats ist im Jahre 1910 in allen deutschen 
Staaten eine Volkszählung nach dem Stande vom 1. Dezember vorzu- 
nehmen, zu deren Ausführung im Großherzogtume hierdurch folgendes verordnet 
wird: 
#1. 
Durch die Volkszählung ist die ortsanwesende Bevölkerung, das ist die Ge- 
samtzahl der innerhalb der Grenzen der einzelnen Staaten in der Nacht vom 
30. November auf den 1. Dezember ständig oder vorübergehend anwesenden Per- 
sonen, festzustellen. Dabei gilt als entscheidender Zeitpunkt die Mitternacht, so 
daß von den in dieser Nacht Geborenen und Gestorbenen die vor Mitternacht Ge- 
borenen und die nach Mitternacht Gestorbenen mitzuzählen sind. Mit der Volks- 
zählung wird die Feststellung der bewohnten und unbewohnten Wohngebäude und 
der anderen zur Zeit der Zählung zu Wohnzwecken benutzten festen oder beweg- 
lichen Baulichkeiten verbunden. « 
Etwa nötig werdende Nachzählungen haben sich auf den Stand vom 1. De- 
zember zu beziehen. 
1910 60
	        
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