Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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Anlage A. 
Für das Jahr 19 
Verzeichnis 
der im Gemeindebezrk. 7„,„5 vorhandenen deckfähigen 
Ziegen. 
Dieses Verzeichnis wird mit dem Bemerken abgeschlossen, daß es in der Zeit 
voern. bis 
gemäß Artikel 4 der Ministerialverordnung vom 15. Mai 1911 zur Ausführung 
des Gesetzes, betreffend die Haltung von Zuchtziegenböcken, vom 8. März 1911 
zur Einsicht der beteiligten Ziegenhalter öffentlich ausgelegen hat. 
(Ort und Datum:) 
(Gemeindestempel :? 
  
Der Gemeindevorstand: 
  
(Unterschrift: 
ahl 
Laufende Haus Nr. Name des Ziegenhalters. der dahligen Bemerkungen. 
Nr. Ziegen. 
1. 2. 3. 4. 5. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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