Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

326 
IX. Abgabe des Impfstoffs. 
8 44. 
Die Abgabe des fertigen Impfstoffs erfolgt in der Regel auf schriftliche Bestellung 
und, abgesehen von besonderen Fällen, nur an Arzte, Apotheken und Behörden. 
8 45. 
Der Anstaltsvorstand kann jedesmal eine 14tägige Vorausbestellung verlangen. Von 
einer solchen Forderung ist Abstand zu nehmen in besonders dringenden Fällen sowie bei 
Lieferung für Impfungen, die wegen des Ausbruchs von Pocken von den Polizeibehörden an- 
geordnet werden. Mit Rücksicht hierauf ist in jeder Anstalt ein von der Landesregierung zu 
bestimmender angemessener Vorrat an Impfstoff stets bereitzuhalten. 
§ 46. 
Die Versendung des Impfstoffs erfolgt in Originalpackungen, auf welchen zu ver- 
zeichnen sind: 
a) der Name der Impfanstalt, 
b) die Nummer des Versandbuchs, 
) der Tag der Abnahme des RNohstoffs, 
) der Tag, bis zu dem der Impfstoff verbraucht werden darf, 
e) die Zahl der in der Packung enthaltenen Impfstoffportionen. 
Den Sendungen ist für jede darin enthaltene Originalpackung eine Gebrauchsanweisung 
sowie eine mit dem Dienststempel der Anstalt versehene Postkarte beizufügen, letztere behufs Mit- 
teilung an die Impfanstalt, mit welchem Erfolge der übersandte Impfstoff verimpft worden ist. Es 
ist Sorge zu tragen, daß den Arzten durch die Rückbeförderung der Postkarten Kosten nicht erwachsen. 
Die Gebrauchsanweisung hat den Wortlaut der §§ 13 bis 19 der Vorschriften, die 
von den Arzten bei der Ausführung des Impfgeschäfts zu befolgen sind, zu enthalten. 
X. Listenführung. 
8 47. 
über die Impfungen der Tiere ist ein Tagebuch (8 28) zu führen, das die nach— 
stehenden Angaben enthält: 
a) laufende Nummer, 
b) Rasse, Geschlecht, Farbe, Alter und Gewicht des Tieres, 
c) Tag der Einstellung des Tieres, 
d) Körperwärme bei der Einstellung, 
e) Tag der Tuberkulinprobe, 
s) Körperwärme vor der Tuberkulinprobe, 
g) höchste Körperwärme und sonstiger Befund nach der Tuberkulinprobe, 
h) Tag und Stunde der Impfung, 
1) Art und Abstammung des verimpften Impfstoffs, 
k) Körperwärme vor der Impfung,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.