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Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Hachsen.
Nummer 26. Weimar. J 9. November 1911.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Erweiterung der Befugnisse des Elektrischen Prüfamts ! in Ilmenau zur
amtlichen Prüsung und Beglaubigung von Wechsel- und Drehstromzählern, Seite 335. — Ministerial-
bekanntmachung, betr. Verleihung der Rechtsfähigkeit an den „Rabatt-Spar--Verein Eisenach“, Seite 336.
— Zwei Ministerialbekanntmachungen, betr. Einziehung von Diphtherie-Serum, Seite 336.— Ministerial-
bekanntmachung. betr. Ernennung des Großherzoglichen Amtsgerichtsrats Dr. Krug in Eisenach zum
Enteignungskommissar für die gegemwärtigen und künftigen Enteignungen zum Zwecke der Erweiterung
des Bahnhofs Eisenach, Seite 337. — Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich,
Seite 337.
Ministerialbekanntmachungen.
[10 4) I. Das bei den Großherzoglichen Präzisionstechnischen Anstalten in Ilmenau
bestehende Elektrische Prüfamt 1 (Ministerialbekanntmachung vom 8. März 1902,
Regierungsblatt S. 43) hat nach § 9 des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1898, be-
treffend die elektrischen Maßeinheiten (Reichsgesetzblatt S. 905), durch den Herrn
Reichskanzler die erweiterte Befugnis erhalten, Wechsel- und Drehstromzähler bis
200 Ampere bei 500 Volt und 3 = 100 Ampere bei 300 Volt amtlich zu prüfen
und zu beglaubigen.
Weimar, den 27. Oktober 1911.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
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