Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

335 
Regierungsblatt 
  
  
für das 
Großherzogtum Hachsen. 
Nummer 26. Weimar. J 9. November 1911. 
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Erweiterung der Befugnisse des Elektrischen Prüfamts ! in Ilmenau zur 
amtlichen Prüsung und Beglaubigung von Wechsel- und Drehstromzählern, Seite 335. — Ministerial- 
bekanntmachung, betr. Verleihung der Rechtsfähigkeit an den „Rabatt-Spar--Verein Eisenach“, Seite 336. 
— Zwei Ministerialbekanntmachungen, betr. Einziehung von Diphtherie-Serum, Seite 336.— Ministerial- 
bekanntmachung. betr. Ernennung des Großherzoglichen Amtsgerichtsrats Dr. Krug in Eisenach zum 
Enteignungskommissar für die gegemwärtigen und künftigen Enteignungen zum Zwecke der Erweiterung 
des Bahnhofs Eisenach, Seite 337. — Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, 
Seite 337. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
[10 4) I. Das bei den Großherzoglichen Präzisionstechnischen Anstalten in Ilmenau 
bestehende Elektrische Prüfamt 1 (Ministerialbekanntmachung vom 8. März 1902, 
Regierungsblatt S. 43) hat nach § 9 des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1898, be- 
treffend die elektrischen Maßeinheiten (Reichsgesetzblatt S. 905), durch den Herrn 
Reichskanzler die erweiterte Befugnis erhalten, Wechsel- und Drehstromzähler bis 
200 Ampere bei 500 Volt und 3 = 100 Ampere bei 300 Volt amtlich zu prüfen 
und zu beglaubigen. 
Weimar, den 27. Oktober 1911. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
1911 51
	        
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