Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem 
Staatssiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben 
Weimar, den 8. März 1911. 
Wilbelm Ernst. 
Rothe. Hunnius. Paulssen. 
Ministerialbekanntmachungen. 
[9 I. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs führt 
die Gemeinde Berka a. d. Ilm künftig den Namen 
Bad Berka. 
Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Weimar, den 8. Februar 1911. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
[10] II. Gemäß § 33 des Ausführungsgesetzes vom 17. April 1889 zum Reichs- 
» . » . 23. Juni 1880 
gesetz über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen vom Mai 1854 
wird von dem unterzeichneten Staatsministerium als Tag für die diesjährige Auf- 
nahme der Pferde= und Rindviehbestände 
Freitag, der 31. März 1911 
  
  
bestimmt. 
Die Gemeindevorstände des Großherzogtums haben hiernach das Erforderliche 
wahrzunehmen. 
Weimar, den 6. März 1911. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt.
	        
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