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(118] II. Auf Grund der Bestimmung in § 3 der Bekanntmachung des Herrn
Reichskanzlers vom 18. Mai 1904, die Prüfungsordnung für Apotheker betreffend,
wird hierdurch bekannt gemacht, daß für die Kommission zur pharmazeutischen
Vorprüfung auf die drei Jahre vom 1. Januar 1912 bis zum 31. Dezember 1914
ernannt worden sind:
zum Vorsitzenden:
der Referent für Medizinalangelegenheiten in dem unterzeichneten Staatsministerium,
Geheime Medizinalrat Professor Dr. Gumprecht hier,
zu Mitgliedern:
der Hofapotheker Medizinalassessor Dr. Julius Hoffmann hier und der Apotheker
Professor Dr. Hermann Matthes in Jena,
zum stellvertretenden Mitgliede:
der Apotheker Dr. Eduard Stütz in Jena.
Weimar, den 6. Dezember 1911.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
(119] III. Das Generalkonsulat der Republik Guatemala in Hamburg, zu dessen
Amtsbezirk bisher auch das Großherzogtum gehörte, ist wieder besetzt worden.
Sein Amtsbezirk umfaßt aber künftig nur noch das Hamburgische Staatsgebiet.
Weimar, den 12. Dezember 1911.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Außern.
Paulssen.
(120] IV. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zur Herbeiführung einer
gleichmäßigen Schreibweise der Ortsnamen „Großkromsdorf“ und „Kleinkroms-
dorf“ gnädigst zu bestimmen geruht, daß für beide Gemeinden an Stelle des