Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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14. (Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen) 
a) D –. (Namen der Aufgenommenen) 
  
zahlt. für seine — ihre — Verpflegung auf eigene Kosten in der Krankenabteilung des 
Instituts je) í , , , AM an und ist — sind — auch im Besitze der Mittel für die 
Rückreise. 
b) (Nur bei Unbemittelten auszufüllen.) 
Die Verpflegungskosten für den — die — unbemittelte .Kranke. (Namh) nnn 
sind nach der Entlassung bei der Gemeindekasse zu liquidieren. 
  
Dem — der — ............ 
  
ist ein Ausweis zur Erlangung von Fahrpreisermäßigung gemäß der Zusatzbestimmung 
unter V. B. zu § 11 des Deutschen Eisenbahn-Personen= und Gepäcktarifs, Teil I, aus- 
gestellt. Das Königliche Institut wolle auf dem Ausweise den Tag der Rückreise nach 
erfolgter Entlassung eintragen. 
c)Der-die-............... 
sorgt in Berlin für Unterkunft auf eigene Kosten und Verantwortung bei — im — 
  
  
(bei Verwandten, im Gasthause usw.) 
  
und wird zur ambulatorischen Behandlung empfohlen. 
15. Der uneröffnete Kopf des getöleten Tieres wird durch den — de bPb441.— 
nebst Begleitschein hiermit überbracht — alsbald übersandt. 
  
  
Anmerkung. Es sind bei der Aufnahme ismm voraus für jedes Kind unter 12 Jahren 45 , 
für jede ältere Person 60 4 anzuzahlen; der etwa nicht verbrauchte Gelbbetrag wird 
bei der Entlassung zurückgegahlt. 
63“
	        
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