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23 Ministerialbekanntmachung.
Durch Höchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist
die Verwaltung des Erbschaftssteneramtes in Weimar vom 1. April d. J. an dem
Landrichter Dr. jur. Anton Mittermüller in Eisenach mit der Dienstbezeichnung
„Regierungsrat"“ an Stelle des Großherzoglichen Finanzrates Dr. jur. Viktor
Neumann hier übertragen worden.
Weimar, den 31. März 1911.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Finanzen.
Hunnius.
[/24] Das 1. und 2. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3834. Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern
und Warenzeichen auf der Internationalen Hygiene-Ausstellung
Dresden 1911. Vom 23. Dezember 1910.
„ 3835. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 27. Dez. 1910.
„ 3836. Internationales Abkommen über das Verbot der Nachtarbeit der ge-
werblichen Arbeiterinnen. Vom 26. September 1906.
„ 3837. Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden
Deutschlands, Osterreich-Ungarns, Belgiens, Frankreichs, Großbritan=
niens und Irlands, Luxemburgs, der Niederlande, Portugals und der
Schweiz zu dem am 26. September 1906 in Bern unterzeichneten
Internationalen Abkommen über das Verbot der Nachtarbeit der ge-
werblichen Arbeiterinnen, sowie den Beitritt Italiens und Schwedens
zu diesem Abkommen. Vom 31. Dezember 1910.
„ 3838. Internationales Abkommen über das Verbot der Verwendung von
weißem (gelbem) Phosphor zur Aufertigung von Zündhölzern. Vom
26. September 1906.