Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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23 Ministerialbekanntmachung. 
Durch Höchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist 
die Verwaltung des Erbschaftssteneramtes in Weimar vom 1. April d. J. an dem 
Landrichter Dr. jur. Anton Mittermüller in Eisenach mit der Dienstbezeichnung 
„Regierungsrat"“ an Stelle des Großherzoglichen Finanzrates Dr. jur. Viktor 
Neumann hier übertragen worden. 
Weimar, den 31. März 1911. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
Hunnius. 
[/24] Das 1. und 2. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3834. Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern 
und Warenzeichen auf der Internationalen Hygiene-Ausstellung 
Dresden 1911. Vom 23. Dezember 1910. 
„ 3835. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 27. Dez. 1910. 
„ 3836. Internationales Abkommen über das Verbot der Nachtarbeit der ge- 
werblichen Arbeiterinnen. Vom 26. September 1906. 
„ 3837. Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden 
Deutschlands, Osterreich-Ungarns, Belgiens, Frankreichs, Großbritan= 
niens und Irlands, Luxemburgs, der Niederlande, Portugals und der 
Schweiz zu dem am 26. September 1906 in Bern unterzeichneten 
Internationalen Abkommen über das Verbot der Nachtarbeit der ge- 
werblichen Arbeiterinnen, sowie den Beitritt Italiens und Schwedens 
zu diesem Abkommen. Vom 31. Dezember 1910. 
„ 3838. Internationales Abkommen über das Verbot der Verwendung von 
weißem (gelbem) Phosphor zur Aufertigung von Zündhölzern. Vom 
26. September 1906.
	        
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