Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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3. Vorbehaltlich der Bestimmung des Abs. 1 Satz 2 hat die An- 
wendung bereits verwendeter Grundstücksnummern, auch wenn 
solche wieder weggefallen sind, zu unterbleiben. Dasselbe gilt von 
Grundstücksnummern, die bei der Nummergabe im bisherigen 
Verfahren etwa ausgelassen worden sind. 
§ 59. 
Damit nicht ein und dieselbe Grundstücksnummer wiederholt ver- Entvagun der neuen 
mern in die Num- 
wendet wird, sind die neu entstehenden Nummern sofort, und ohne daß merkontrolle. 
eine Nachricht über die gerichtliche Bestätigung des Neukatastrierungs- 
plans abgewartet wird, ihrer Reihenfolge nach in ein besonderes Ver- 
zeichnis (Nummerkontrolle — Muster X —) einzutragen. Daß die Ein- B 
tragung geschehen, ist auf dem Entwurfe des Neukatastrierungsplaus Br- 
bezeugen. 
8 60. 
Zur Erleichterung des Aufsuchens neu entstandener Grundstücke auf der — 
Flurkarte ist in der Nummerkontrolle neben jeder Grundstücksnummer das 
Flurkartenblatt, auf dem das Grundstück dargestellt ist, sowie die Nummer 
des ursprünglichen Stammgrundstücks als Richtnummer (Orientierungs- 
nummer des § 8 Abs. 4 der Ministerialverordnung vom 23. Dezember 1908) 
einzutragen. Ist das Grundstück aus mehreren Grundstücken hervorgegangen, 
so ist in der Regel die Nummer desjenigen Stammgrundstücks als Richt- 
nummer zu wählen, das die größte Fläche zu dem neu entstandenen Grund- 
stück abgegeben hat. Entsteht ein Grundstück aus mehreren Grundstücken, 
die auf verschiedenen Flurkartenblättern dargestellt sind, so ist die Richt- 
nummer für das neuentstandene Grundstück aus den Nummern derjenigen 
alten Grundstücke zu entnehmen, die auf dem Flurkartenblatte des neu 
entstandenen Grundstücks dargestellt sind. 
Eine nach § 58 neu entstandene Grundstücksnummer darf nicht als 
Richtnummer gebraucht werden. Bei fortgesetzten Teilungen eines Grund- 
stücks ist deshalb immer wieder die Nummer des ursprünglichen Stamm- 
grundstücks als Richtnummer zu verwenden. 
8 61. 
Eine Grundstücksnummer, die in Wegfall kommt, ist in dem Neu- Wegfall von 
katastrierungsplane mit dem Zusatze „fällt aus“ zu bezeichnen und nach Hrundstäns###mern. 
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