Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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(Nr. 77.) Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Exequaturs an den General- 
konsul von Uruguay, Dr. Oriol Sols Rodriguez in Hamburg. 
Dem zum Generalkonsul von Uruguay für das Deutsche Reich mit dem Amtssitz 
in Hamburg ernannten Herrn Dr. Oriol Solé Rodriguez ist namens des Reichs 
das Exequatur erteilt worden. 
Weimar, den 19. Mai 1914. 
Großberzoglich Sächfsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 78.) Ministerialbekanntmachung über die nach § 1455 Abs. 2 und §9 1449 der Reichs- 
versicherungsordnung den Krankenkassen zu gewährenden Vergütungen. 
Entsprechend einer Vereinbarung der bei der Thüringischen Landesversicherungs- 
anstalt beteiligten Regierungen bestimmen wir folgendes: 
Die in der Ministerialbekanntmachung vom 30. Dezember 1911 (Regierungs- 
blatt S. 367) nach § 1455 Abs. 2 und § 1449 der Reichsversicherungsordnung 
festgesetzten Vergütungen, die den Krankenkassen zu gewähren sind, haben mit 
Wirkung vom 1. Januar 1914 an bis auf weiteres in Geltung zu bleiben. 
Weimar, den 9. Juni 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 79.) Ministerialbekanntmachung über Ausstellung von Leichenpässen durch den Gemeinde- 
vorstand in Allstedt. 
Zur Ausstellung von Leichenpässen für Personen, die im Krankenhause in Allstedt 
verstorben sind (vergl. § 1 der Ministerialbekanntmachung vom 17. Februar 1888, 
Regierungsblatt S. 11), ist der Gemeindevorstand in Allstedt ermächtigt worden. 
Weimar, den 19. Juni 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
 
	        
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