Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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(Nr.  87.)  Ministerialbekanntmachung  über  Beauftragung  der  Spezialkommission  in  Eisenach
mit  der  Bearbeitung  der  Grundstückszusammenlegungssache  von  Kaltennordheim.


Die  Königliche  Spezialkommission  in  Eisenach  ist  mit  der  Bearbeitung  der
Grundstückszusammenlegungssache  von  Kaltennordheim  beauftragt  worden.
Weimar,  den  6.  Zuli  1914.
Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,

Departement  des  Innern.
Für  den  Departementschef:
Slebogt.

 

(Nr.  88.)  Ministerialbekanntmachung  über  Beauftragung  der  Spezialkommission  in  Erfurt
mit  der  Bearbeitung  der  Grundstückszusammenlegungssache  von  Münchenroda.

Die  Königliche  Spezialkommission  in  Erfurt  ist  mit  der  Bearbeitung  der  Grundstückszusammenlegungssache
  in  dem  zum  Gemeindebezirk  Münchenroda  mit  Remderoda
  gehörigen  Flurbezirk  Münchenroda  beauftragt  worden.
Weimar,  den  10.  Juli  1914.
Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.

Für  den  Departementschef:
Slevogt.

 

(Nr.  89.)  Inhaltsverzeichnis  aus  dem  Reichs-Gesetzblatt.
Das  36.  bis  41.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthält  unter:

Nr.  4398.  Bestimmungen  über  Fachausschüsse  für  Hausarbeit.  Vom  18.  Juni  1914.

„  4399.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Anderung  der  Artikel  6  und  20  des
Reglements  zur  Internationalen  Meterkonvention  vom  20.  Mai  1875
(Reichs-Gesetzblatt  1876  S.  201).  Vom  18.  Juni  1914.

„  4400.  Gesetz,  betreffend  Anderung  der  Zivilprozeßordnung.  Vom  24.  Juni
1914.

„  440  1.  Bekanntmachung,  betreffend  Ausnahmen  von  dem  Verbote  der  Sonntagsarbeit
  im  Gewerbebetriebe.  Vom  25.  Juni  1914.