Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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(Nr. 91.) Inhaltsverzeichnis aus bem Relchs-Gesetzblatt, 
Nr. 4731. 
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4732. 
4733. 
4734. 
4735. 
4736. 
4737. 
4738. 
59. und 60. Stück des Reichs-Oeseszblattes enthält unter: 
Bekanntmachung über vorübergehende Zollerleichterungen. Vom 
12. Mai 1915. 
Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in 
ausländischen Staaten. Vom 13. Mai 1915. 
Bekanntmachung, betreffend Erleichterungen auf dem Gebiete des 
Patent-, Gebrauchsmuster= und Warenzeichenrechts in ausländischen 
Staaten. Vom 13. Mai 1915. 
Bekanntmachung über Malz. Vom 17. Mai 1915. 
Bekanntmachung, betreffend Anderung der Bekanntmachung über die 
Regelung des Verkehrs mit Gerste vom 9. März 1915 (Reichs-Gesetz- 
blatt S. 139). Vom 17. Mai 1915. 
Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel= und Scheckrechts 
für Elsaß-Lothringen, Ostpreußen usp. Vom 17. Mai 1915. 
Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der für die Fristen des Wechsel- 
und Scheckrechts angeordneten dreißigtägigen Verlängerung. Vom 
17. Mai 1915. 
Bekanntmachung über die Einschränkung der Pfändbarkeit von Lohn-, 
Gehalts= und ähnlichen. Ansprüchen. Vom 17. Mai 1915. 
  
(Nr. 92.) Inhalteverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 
19. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Reich enthält auf: 
S. 133. Begleichung des Eingangszolls für Südfrüchte, Kaffee, Kakao und Tee 
mit Einfuhrscheinen. 
„ 134. Anderungen im Warenverzeichnisse zum Zolltarif und im Statistischen 
Warewvverzeichnisse. 
„ 134. Ergänzung des Gesamtverzeichnisses der für den Pflanzenverkehr geöff- 
neten ausländischen Zollstellen. 
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