194 (Kriegswohlfahrtspflege.)
Grenzen überschreiten würde. Soweit Veranstaltungen zur Unterhaltung
und Belehrung in Betracht kommen, ist endlich noch festzustellen, ob
hinreichende Vorsorge für die Kostendeckung, besonders auch für den Fall
der Absage der Veranstaltung getroffen ist;
b) ob kein Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Gesuchstellers, seiner
Angestellten und Hilfspersonen besteht.
8 5.
Deckt sich der Unternehmer nicht mit der Stelle, der die Bestimmung über
die Verwendung der Mittel zustehen soll, so ist diese Stelle in der Regel vor
Abgabe der Entscheidung zu hören. Soll der Ertrag des Unternehmens Ange-
hörigen der Marine oder deren Hinterbliebenen zugute kommen, so ist dem Reichs-
marineamt Anzeige zu machen, da bei diesem alle Wohlfahrtseinrichtungen für
Marineangehörige vereinigt sind.
Bestehen für den Kriegswohlfahrtszweck, zu dessen Gunsten die Veranstaltung
erfolgen soll, bereits größere Einrichtungen, z. B.
für Hinterbliebenen-Fürsorge: Die „Nationalstiftung für die Hinterbliebenen
der im Kriege Gefallenen“,
für die soziale Kriegsinvaliden-Fürsorge: Die Thüringische Landesversiche-
rungsanstalt in Weimar als Geschäftsstelle,
für die Verwundeten-Pflege sowie für die Fürsorge zugunsten der im Felde
stehenden Krieger und ihrer zurückgebliebenen Angehörigen: Die
Einrichtungen des Roten Kreuzes und der Vaterländischen Frauen-
vereine,
und ähnliche größere Einrichtungen,
so ist dahin zu wirken, daß über die demnächstige Verwendung eine Verständigung
mit der in Betracht kommenden Einrichtung getroffen wird.
86.
Es soll in der Regel darauf gehalten werden, daß dem Kriegswohlfahrtszwecke
der Reingewinn, mindestens aber 20% der Roheinnahme zugeführt wird. Falls.
dies nach Lage der Verhältnisse geboten erscheint, kann zur Sicherung dieser
Zahlung die Stellung einer Sicherheit zur Verfügung der Stelle verlangt werden,
zu deren Gunsten das Unternehmen erfolgt. Bei Druckschriften, Bildern, Post-