Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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Zum Enteignungskommissar haben Ihre Königliche Hoheit die Frau Groß— 
herzogin als derzeitige Landesregentin den Großherzoglichen Amtsrichter Zeise in 
Apolda ernannt. 
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich uoch einen Zeitraum von 3 Jahren 
in Anspruch nehmen. 
Weimar, den 29. Juli 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
In Wertretung: 
Slebogt. 
  
(Nr. 152.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Tetanussera. 
Tetanussera mit den Kontrollnummern: 
318 und 324 aus den Höchster Farbwerken und 
136, 149 und 157 aus den Behringwerken in Marburg 
sind wegen Mangels an Keimfreiheit zur Einziehung bestimmt worden. 
Weimar, den 4. August 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementscheft: 
Münzel. 
  
(Nr. 153.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 34. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Meich enthält auf: 
S. 343. Anderung der Bekanntmachung über den Kleinverkauf von Verbrauchs- 
zucker. 
„ 344. Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. 
- 
  
Oruck Weimanischer Verlag G. m. ö. D. u Weimar.
	        
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