Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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zum Zwecke der Anlegung des Grundbuchs vorgeschriebenen Anmeldungen beim 
Grundbuchamt (Amtsgericht) zu erfolgen haben, 
für den Gemeindebezirk Obertrebra (Amtsgerichtsbezirk Apolda), 
für den Gemeindebezirk Mittelpöllnitz (Amtsgerichtsbezirk Auma), 
für den Gemeindebezirk Schönborn (Amtsgerichtsbezirk Auma), 
für den Gemeindebezirk Söllnitz (Amtsgerichtsbezirk Blankenhain), 
für den Gemeindebezirk Leutenthal (Amtsgerichtsbezirk Buttstädt), 
für den Gemeindebezirk Willerstedt (Amtsgerichtsbezirk Buttstädt), 
für den Gemeindebezirk Berka vor dem Hainich. (Amtssgerichtsbezirk 
Eisenach), 
für den zum Gemeindebezirk Stregda gehörigen Flurbezirk Frohnishof 
(Amtsgerichtsbezirk Eisen ach), 
für den zum Gemeindebezirk Großenlupnitz gehörigen Flurbezirk Trenkelhof 
(Amtsgerichtsbezirk Eisenach), 
für den Gemeindebezirk Neidhartshausen (Amtsgerichtsbezirk Kalten- 
nordheim) 
mit dem 16. September 1915 beginnt. 
Weimar, den 23. August 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Departement der Justiz. 
Kühn i. W. 
  
(Nr. 156.) Ministerialbekanntmachung, betr. Bildung eines Beirats zur Ausführung der Bundes- 
ratsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Ernte- 
jahr 1915 vom 28. Juni 1915. 
Bei der zur Ausführung der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Brot- 
getreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 errichteten 
Landesvermittelungsstelle wird ein Beirat gebildet. 
Der Beirat besteht aus je einem Vertreter der Kommunalverbände, der 
Handelskammer, der Landwirtschaftskammer und der Handwerkskammer sowie aus 
2 Vertretern der Verbraucher. Für jeden Vertreter kann ein Stellvertreter be- 
stellt werden. 
Dem Beirat liegt die gutachtliche Außerung über ihm von der Landesver- 
mittelungsstelle unterbreitete Fragen ob.
	        
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