Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

235 
(Nr. 178.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Tetanus= und Diphtherie-Serum. 
Wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer sind vom 1. Oktober 1915 ab zur 
Einziehung bestimmt worden: 
Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 
246, sowie 248 bis 250 einschließlich aus den Höchster Farb- 
werken, sowie 
90 und 91 aus den Behringwerken in Marburg. 
Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 
1522 bis 1549 einschließlich aus den Höchster Farbwerken, 
316 und 317 aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 
345 bis 358 einschließlich aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch 
in Hamburg, sowie 
66 bis 76 einschließlich aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden. 
Die Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern 244, 245 und 247 aus den 
Höchster Farbwerken sind Trocken-Sera und unterliegen daher nicht der Einziehung. 
Weimar, den 28. September 1915. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 179.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 125. bis 129. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 4882. Bekanntmachung über die Regelung des Absatzes von Erzeugnissen der 
Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation. Vom 16. Sep- 
tember 1915. 
„ 4883. Bekanntmachung über die Hoöchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffel- 
trocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation. Vom 16. September 1915. 
„ 4884. Bekanntmachung über die Außerkraftsetzung der Bekanntmachung über 
die Regelung des Absatzes von Erzengnissen der Kartoffeltrocknerei und 
der Kartoffelstärkefabrikation vom 25. Februar 1915 (Reichs-Gesetzblatt 
S. 118). Vom 16. September 1915. 
55*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.