Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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die Unterstützung bedürftiger Schüler der städtischen Realschule in Eisenach nach 
Maßgabe der Stiftungsbestimmungen. 
Die Stiftung ist von uns genehmigt worden. 
Weimar, den 7. Dezember 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des AKultus. 
Kotbe. 
———— —— —— 
(Nr. 254.) Ministerialbekanntmachung über die Auflösung des Beirats zur Ausführung der 
Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl. 
Nechdem durch Ministerialverordnung vom 21. Oktober 1915 für das Gebiet 
des Großherzogtums eine Beratungsstelle für alle Zweige der Lebensmittelversorgung 
in der Landesstelle für Preisprüfung errichtet worden ist, bedarf es eines besonderen 
Beirats zur Ausführung der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Brot- 
getreide und Mehl nicht mehr. 
Wir geben daher bekannt: 
1. Der durch Ministerialbekanntmachung vom 23. August 1915 errichtete 
Beirat zur Ausführung der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit 
Brotgetreide und Mehl wird aufgelöst. 
2. Die dem Beirat überwiesene Aufgabe wird der Landesstelle für Preis- 
prüfung übertragen. 
Weimar, den 9. Dezember 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Slevogt i. W. 
  
(Nr. 255.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 177. und 178. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 4981. Bekanntmachung über den Verkehr mit Butter. Vom 8. Dezember 1915. 
„ 4982. Verordnung über Verjährungsfristen des Seerechts. Vom 9. Dezember 
« 1916. · 
  
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