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Regierungsblatt
Großherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1917.
Nr. 76.
Inhalt: Ministerialverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit. S. 271.
— Ministerialverordnung gegen das Tabakrauchen jugendlicher Personen. S. 272. —
Ministerialbekanntmachung über die Zusammensetzung der Kommission zur pharmazeutlischen
WVorprüfung für die Fahre 1918, 1919 und 1920. S. 278. — Ministerlalbekanntmachung zur
#Qlusführung der Bekanntmachung der Keichsbekleidungsstelle über baumwollene Verband-
stoffe vom 1. Dezember 1917. S. 278. — Ministerialbekanntmachung, betreffend den Abergang
der Verwaltung der Großherzoglichen Landesbeilanstalten in Sena und der Aufsicht über
diese Anstalten auf das Ministerialdepartement des Kultus. S. 274. — Ministerialbekannt-
machung über die Einziehung von Diphtherie= und Tetanus. Serum. S. 274. — Ministerial-
bekanntmachung über das Inkrafttreten der Deutschen Arzneitaxe# für 1918. S. 275. —
Inhaltsverzeichnis aus dem Geichs-Cesetzblatt. S. 276.
(Nr. 289.) Ministerialverordnung vom 22. Dezember 1917 über die Einschränkung des Ver-
brauchs elektrischer Arbeit.
Auf Grund von § 8 der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlen-
verteilung vom 2. November 1917 über die Einschränkung des Verbrauchs elek-
trischer Arbeit (Reichsanzeiger Nr. 263) wird bestimmt:
Als Kommunalverband ist der Verwaltungsbezirk, vertreten durch den Bezirks-
direktor als Vorstand, und als Gemeinden sind die Gemeinden im Sinne des
Artikel 1 der Gemeindeordnung, vertreten durch den Gemeindevorstand, anzusehen.
Weimar, den 22. Dezember 1917.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Unteutsch.
1917.
Ausgegeben in Weimar am 9. Januar 1918. 81