Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

239

 

Nummer

 

des  ssterreichischungarischen



.....———...—...—.—........  —  —  —  —  —  —  —  ——R  g  ———  —  —   ——  —

Benennung  der  Gegenstände

Jaousatz

—

für  100  Kilo- 



 

 

allgemeinen  gramm
Tarifs  Kronen
e)  Ansichtskarten  und  Massenerzeugnisse  der  Bilddruckmanufaktur:
1.  ein-  oder  zweifarbige,  einschließlich  ein-  oder  zweifarbiger
Kinderbilderbücher  ohne  Text  oder  mit  kurzem  Text:
æ)  Lichtdrucke  oder  mit  der  Tiefdruckpresse  hergestellte
Drucke  oder  mit  Hilfe  der  photographischen  Schnellkopiermaschine
  erzeugte  Kopien  ....  55.—
6)  andere  ein=  oder  zweifarbige  .  ...  ..  ..  40.—
2.  mehrfarbige:
##)  Kinderbilderbücher  ohne  Text  oder  mit  kurzem  Text  55.—
6)  Ansichtskarten  ...  65.—
J)  andere  75.—
3.  Kinderbilderbogen;  Kinderbilderbücher  mit  Ausnahme  solcher
ohne  Text  oder  mit  kurzem  Text)  Modellierbogen  und  Laubsägevorlagen
  .  ...  frei
Anmerkung.  Waren  dieser  Nummer  in  Verbindung  mit  feinsten
Materialien  sind  nach  Nr.  300d  zu  behandeln.
300  Waren  aus  Papier,  Pappe  oder  Papiermasse,  im  allgemeinen  Tarif
nicht  besonders  benannte:
a)  aus  Papiermasse,  Pappendeckel,  Papier,  mit  Ausnahme  von
Papier  der  Nrn.  290b,  294  und  296e:„
1.  Papier  in  Rollen  25.—
2.  Papierhülsen  für  Zigarren=  und  Zigarettenspitzen,  Garnhülsen
  und  dergleichen,  alle  diese  nicht  aus  Hartpapier  34.—
3.  alle  übrigen  Waren  dieser  Post  .  .  .  .  .  .  .  ..  30.  —
b)  aus  oder  mit  Papier  der  Nrn.  290b,  294  und  296c,  dann  alle
mit  Bildern  oder  Malereien:
1.  Papier  der  Nrn.  290b  und  296e,  in  Rollen  .  40.—
2.  alle  übrigen  Waren  dieser  Post:
#)  mit  Bildern  oder  Malereien  .  .  .  .  ..  55—
69)  andere  .  .  ...  45.—
Anmerkung.  Die  unter  a  und  b  fallenden  Waren  auch  in
Verbindung  mit  gewöhnlichen  Materialien.
e)  in  Verbindung  mit  feinen  Materialien  oder  Buchbinderleinwand:
1.  ohne  Verbindung  mit  Textilstoffen  80.—
2.  alle  übrigen  Waren  dieser  Post  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  120.  —

Reichs-Gesetzbl.  1906.