Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

l

*2

O.  A.  Herrenberg,  wegen  wiederholten
und  zwar  großen  und  qualificirten  Diebstahls
  zu  einjähriger  Festungoarbeit,
so  wie  zum  Schadens-Ersaß  und  zu
Bezahlung  seiner  Haft=  und  Untersuchungs-Kosten
  verurtheilt.
Den  16.  Januar  wurden  verurtheilt:

Jakob  Schneider,  von  Rodt,  O.A.
Freudenstadt,  auf  den  Grund  der  von
dem  O.  A.  Gericht  Oberndorf  geführten
Untersuchung,  wegen  kleinen  aber  wiederholten
  ausgezeichneten  Diebsiahls  und
wiederholten  Vagirens  zu  fünfmonatlicher
  Festungsarbeit,  so  wie  zu
Bezahlung  seiner  Haft=  und  Untersuchungs=
  Kosten;

.  der  kassirte  Substitut  Christoph  Friedrich

  Bilfinger,  von  Kaltenwesten,
O.  A.  Besigheim,  auf  den  Grund  der  von
dem  O.  A.  Gericht  Urach  geführten  Untersuchung,
  wegen  zwar  kleinen,  jedoch
wiederholten  Diebstahls,  sodann  wegen
fortgesehter  Prellereien,  Vagirens  und
unordentlichen  Lebens,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersaße  des  Schadens,
seiner  Haft=  und  Untersuchungs-Kosten

E

5

.  Den

zu  viermonatlicher  Festungsstrafe
und  nachheriger  Einsperrung  in  das
Zwangs-Arbeitshaus  zu  Heilbronn,
wenigstens  auf  die  Dauer  von  vier
Monaten.

22.  Januar  wurde  Johannes
Wiesenfath,  von  Wachendorf,  O.  A.
Horb,  auf  den  Grund  der  von  dem
O.  A.  Gericht  Rottenburg  geführten  Untersachung,
  wegen  dritten  Diebstahls,
neben  der  Verbindlichkeit  zu  Bezahlung
seiner  Haft=  und  Untersuchungr-Kosten
zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe
in  Markgröningen  nebst  Willkomm
und  vachheriger  Einsperrung  in  ein
Zwangs-Arbeitshaus,  wenigstens  auf
die  Dauer  von  drei  Monaten,  verurtheilt.


Den  29.  Januar  wurden  die  jüdischen
Handelsleute  Moses  und  Jakob  Kaß,
von  Rottweil,  wegen  gewerbsmäßig
getriebenen  Wuchers,  neben  solidarischer
Verbindlichkeit  zum  Schadens-Ersaß,
jeder  zu  viermonatlicher  Zuchthausstrafe
  in  Markgröningen,  und  zu  einem
Drittheil  der  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt.


Rebisions-Erkenntniß.

In  der  von  Amts  wegen  zur  Revision

vorgelegten  Untersuchungssache  gegen

den  Schreiner  Christian  Benzing,
von  Schwenningen,  O.A.  Tuttlingen,